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18.08.2020
Wasserentnahme Biegenbach
Bekanntmachung
Wasserentnahme aus dem Biegenbach
In letzter Zeit wurde beobachtet, dass vermehrt unzulässige Wasserentnahmen (mittels Pumpe) aus dem Biegenbach vorgenommen wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entnahme von Wasser nur durch Schöpfen mit Handgefäßen (also nur in geringen Mengen) erfolgen darf (Art. 18 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz - BayWG).
Wasserentnahmen anderer Art sind unzulässig.
Gemeinde Geldersheim