Reinigung der Straßenrinne
Reinigung der Straßenrinne
Was früher selbstverständlich war, ist heute quasi aus der Mode gekommen: die Reinigung der Straßenrinne! Um die Sauberkeit unserer Straßen und Gehwege zu gewährleisten, muss jeder seine Aufgabe erfüllen.
Nicht nur im Winter gibt es eine Räumpflicht, sondern auch das ganze Jahr über. Nach der - Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Gemeinde Geldersheim - obliegt es den Straßenanliegern, die Gehwege sowie die Straßenrinnen zu reinigen.
- Auf den Bürgersteigen und Straßen vor ihren Grundstücken sind die Anliegerinnen und Anlieger für die Reinigung zuständig. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle angrenzenden Gehwege und Straßen bis zur Straßenmitte, gereinigt werden.
- Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Gerade jetzt nach der Winterzeit liegt auch noch der Splitt vom Streuen. Der Schmutz ist ordnungsgemäß zu beseitigen und darf nicht in die Entwässerungsanlage (Gulli) geschüttet oder dem Nachbar zugeführt werden.
- Zur Reinigung der Gehwege und Straßen gehört auch die Beseitigung von Unkraut, dieses sich zwischen Pflastersteinen und in Straßenrinnen festsetzt. Durch den Wurzeldruck der Pflanzen kann es sonst zu Schäden an Straßenrinne und Pflaster kommen.
- Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, begehen Sie in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird. Wenn Dritte zu Schaden kommen müssen Sie unter Umständen mit Schadensersatzansprüchen rechnen.
Was muss ich als Mieter/ Vermieter beachten?
Aufgrund der Straßenreinigungssatzung obliegt die Reinigungspflicht ausschließlich dem Grundstückseigentümer. Viele Vermieter übertragen diese Kehrpflicht auf ihre Mieter.
Die Gemeinde Geldersheim bittet deshalb alle Grundstückseigentümer, Ihre Straßenrinne zu überprüfen und erforderlichenfalls die Verunreinigung zu beseitigen.
Die Gemeindeverwaltung