Sie können die Briefwahlunterlagen nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Bitte nutzen sie hierfür den elektronischen Antrag unter folgendem Link:
oder scannen sie alternativ den QR Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Eine persönliche Abholung im Einwohnermeldeamt ist ebenfalls möglich. Ebenso die Abholung oder Beantragung mit Vollmacht für eine andere Person.
Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich!
Nach Rücksprache mit der Kreiswahlleitung wird die Bereitstellung der Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 erfolgen.
Eine Ausgabe bzw. Abholung der Briefwahlunterlagen ist daher frühestens ab dem 10. Februar 2025 möglich.
Die Gemeindeverwaltung