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5. Änderung des Flächennutzungsplanes

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Gemeinde Geldersheim
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97505 Geldersheim

 

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 5. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ 


Bekanntmachung über die die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich “Conn Barracks”

Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in der Sitzung vom 16.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Conn Barracks" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.10.2025 ortsüblich bekannt gemacht.

Am 15.01.2026 hat der Gemeinderat den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ i. d. F. vom 19.12.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Conn Barracks" i. d. F. vom 19.12.2025 hat in der Zeit vom 26.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026 stattgefunden.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 23.01.2026 mit Frist zur Stellungnahme bis 27.02.2026.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Geldersheim vom 11.06.2026 durch den Gemeinderat Geldersheim behandelt und abgewogen.

Das Ergebnis der Abwägung wurde in die Planunterlagen Begründung und Umweltbericht sowie in den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ eingearbeitet. Der somit geänderte Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ mit Begründung und Umweltbericht wurde in der Fassung vom 19.05.2026 gebilligt.

Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Am 6. Dezember 2013 haben die Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn sowie die Stadt Schweinfurt und der Landkreis Schweinfurt die Satzung über den kommunalen Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ unterzeichnet. Die Fläche des zukünftigen Gewerbeparks umfasst die ehemalige US-Liegenschaft der „Conn Barracks“ westlich der Stadt Schweinfurt. 

Mit der Gründung des kommunalen Zweckverbands sollen die hoheitlichen Aufgaben insbesondere im Bereich der Bauleitplanung und Erschließung sowie der Wirtschaftsförderung bei der Konversion des ehemaligen Kasernenareals in einen interkommunalen Gewerbepark gebündelt werden. Ziel der Konversion ist die gewerbliche Nachnutzung des Areals, im Sinne einer vorausschauenden und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklungsplanung, sowie die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung des Industriestandortes Schweinfurt. 

Das gesamte Areal der „Conn Barracks“ umfasst eine Fläche von etwa 200 ha. Die künftige Entwicklung des interkommunalen Gewerbeparks soll in Abschnitten erfolgen. Für den 1. Erschließungsabschnitt beabsichtigt ein Investor die Errichtung eines Datacenters. 

Zur Umsetzung des 1. Erschließungsabschnitts benötigt es Baurecht in Form des parallel durch den Zweckverband aufzustellenden Bebauungsplan „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“, welcher dabei den rd. 18,0 ha großen 1. Erschließungsabschnitt der künftigen Entwicklung des interkommunalen Gewerbeparks behandelt.

Den hierfür notwendigen Aufstellungsbeschluss zum parallelen Bebauungsplan „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ hat der Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ in der Sitzung am 02.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. 

Da für das Plangebiet des 1. Erschließungsabschnittes und zukünftig auch für den 2. Erschließungsabschnitt jedoch die hierfür beabsichtigte Darstellung als „Sonstiges Sondergebiet“, „Örtliche Hauptverkehrsstraße“, „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen“, „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft" und „Gewerbliche Baufläche“ im Flächennutzungsplan der Gemeinde Geldersheim nicht vorliegen, benötigt es die vorliegende 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

Gegenüber der bisher für diesen Bereich maßgeblichen Fassung des Flächennutzungsplans (4. Änderung, vom 26.01.2023) hat die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ folgende Änderungsbereiche zum Inhalt:

  • Umwidmung der bisherigen Darstellung als „Gewerbliche Bauflächen“ auf den Grundstücken Flurnrn. 1198/3 (teilweise), 1251 (teilweise), 1252 (teilweise), 1253 (teilweise), 1254 (teilweise), 1255 (teilweise), 1256 (teilweise), 1257 (teilweise), 1258 (teilweise), 1259 (teilweise), 1260 (teilweise), 1261 (teilweise), 1262/2, 1326/4 (teilweise), 1357 (teilweise), 1358 (teilweise), 1359 (teilweise), 1360 (teilweise), 1417/2 (teilweise), 1419 (teilweise), 1476 (teilweise), in „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung “Datacenter”
  • Umwidmung der bisherigen Darstellung als „Gewerbliche Bauflächen“ auf dem Grundstück Flurnr. 1476 (teilweise), in „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen"
  • Umwidmung der bisherigen Darstellung als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft" auf den Grundstücken Flurnr. 1052 (teilweise), 1053 (teilweise), 1073/3 (teilweise), 1118 (teilweise), 1119 (teilweise), 1120 (teilweise), 1172/2 (teilweise), 1197/2 (teilweise), 1285 (teilweise), 1286 (teilweise), 1287 (teilweise), 1288 (teilweise), 1326/3 (teilweise), 1326/5 (teilweise), 1326/6 (teilweise), 1344 (teilweise), 1345 (teilweise), 1346 (teilweise), 1347 (teilweise), 1348/2 (teilweise), 1355 (teilweise), 1356 (teilweise) und 5132, in „Örtliche Hauptverkehrsstraßen"
  • Umwidmung der bisherigen Darstellung als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft" auf den Grundstücken Flurnr. 1198/3 (teilweise), 1326/6 (teilweise), 1364 (teilweise), 1365 (teilweise), 1366 (teilweise), 1410/2 (teilweise), 1411 (teilweise), 1412 (teilweise), 1413 (teilweise), 1414 (teilweise), 1415 (teilweise), 1416 (teilweise), 1417/2 (teilweise), 1419 (teilweise) und 1476 (teilweise), in „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen"
  • Umwidmung der bisherigen Darstellung als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft" auf den Grundstücken Flurnr. 1198/3 (teilweise), 1326/6 (teilweise), 1340 (teilweise), 1364 (teilweise), 1365 (teilweise), 1410/2 (teilweise), 1411 (teilweise), 1412 (teilweise), 1413 (teilweise), 1414 (teilweise), 1415 (teilweise), 1417/2 (teilweise), 1419 (teilweise), 1476 (teilweise), in „Gewerbliche Baufläche"
  • Umwidmung der bisherigen Darstellung als „Gewerbliche Bauflächen“ auf den Grundstücken Flurnrn. 1261 (teilweise), 1326/4 (teilweise), 1419 (teilweise) und 1476 (teilweise) als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft"

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ wurde im Zuge der Erstellung der Entwurfsfassung, gegenüber dem Stand des Vorentwurfes geringfügig auf insgesamt rd. 21,7 ha vergrößert und umfasst somit die nachfolgenden Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Geldersheim:

1052 (teilweise), 1053 (teilweise), 1073/3 (teilweise), 1118 (teilweise), 1119 (teilweise), 1120 (teilweise), 1172/2 (teilweise), 1197/2 (teilweise), 1198/3 (teilweise), 1251 (teilweise), 1252 (teilweise), 1253 (teilweise), 1254 (teilweise), 1255 (teilweise), 1256 (teilweise), 1257 (teilweise), 1258 (teilweise), 1259 (teilweise), 1260 (teilweise), 1261 (teilweise), 1262/2 (teilweise), 1285 (teilweise), 1286 (teilweise), 1287 (teilweise), 1288 (teilweise), 1326/3 (teilweise), 1326/4 (teilweise), 1326/5 (teilweise), 1326/6 (teilweise), 1344 (teilweise), 1345 (teilweise), 1346 (teilweise), 1347 (teilweise), 1348/2 (teilweise), 1355 (teilweise), 1356 (teilweise), 1357, 1358, 1359, 1360, 1364 (teilweise), 1365 (teilweise), 1366 (teilweise), 1410/2 (teilweise), 1411 (teilweise), 1412 (teilweise), 1413 (teilweise), 1415 (teilweise), 1416 (teilweise), 1417/2 (teilweise), 1419 (teilweise), 1476 (teilweise) und 5132.

Die Grundstücke befinden sich im Eigentum des Zweckverbands „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“.

Abb. 1: Übersicht der Flurstücke im Geltungsbereich (rot); Geltungsbereich 5. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich „Conn Barracks“ (Kataster: Bayerische Vermessungsverwaltung).

 

Abb. 2: Auszug aus dem Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ (i. d. F. vom 19.05.2026)

Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht (jeweils i. d. F. vom 19.05.2026) liegen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 29.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 öffentlich aus.

Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim unter www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/bauleitplanung.html eingesehen werden. 

Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Rathaus der Gemeinde Geldersheim, Anschrift: Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim, Zimmer 6, während der allgemeinen Dienststunden (Montag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr; Dienstag 8 - 12 Uhr; Mittwoch 8 - 12 Uhr; Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr sowie Freitag 8 - 12 Uhr) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen während der Frist elektronisch an gemeinde@geldersheim.de abgegeben werden. Zusätzlich können Stellungnahmen bei Bedarf in Textform an Gemeinde Geldersheim, Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Geldersheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen:

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor: 

Art der vorhandenen 

Information und 

Urheber

Thematischer Bezug

Umweltbericht in der 

Fassung vom 19.05.2026 

Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen. Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter.

Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Auswirkungen. Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter. Vorstellung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.

Landratsamt Schweinfurt - Immissionsschutz SG 40.3, Stellungnahme vom 27.02.2026

Hinweis auf Belange Luftreinhaltung, Erschütterungen und Licht 

Landratsamt Schweinfurt – Untere Naturschutzbehörde SG 42.2, Stellungnahme vom 20.02.2026

Hinweis auf Verpflichtung zur Eingriffsvermeidung bzw. 
-minimierung gemäß der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung; Hinweis auf Darstellung Ausgleichsflächen; Hinweis auf botanische und faunistische Kartierungen

Landratsamt Schweinfurt – Wasserrecht SG 42.3, Stellungnahme vom 20.02.2026

Hinweise auf wasserrechtliche Erlaubnis für Regenrückhaltung, zu Umbau Sulzgraben, zu Drainagen und zu Verdachtsflächen 

Landratsamt Schweinfurt - Abfallrecht und Bodenschutz SG 42.1, Stellungnahme vom 20.02.2026

Hinweis auf abfallrechtliche Restbelastungen und organoleptische Auffälligkeiten 

Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, Stellungnahme vom 27.02.2026

Hinweise auf Altlasten, Rückhaltung und Niederschlagswasser 

 

 

 

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt – Bereich Landwirtschaft, Stellungnahme vom 05.03.2026

Hinweis auf Flächeninanspruchnahme und umgebende landwirtschaftliche Nutzung 

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt – Bereich Forsten, Stellungnahme vom 08.04.2026

Hinweis auf Waldrechtliche Situation 

Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stellungnahme vom 11.02.2026Allgemeiner Hinweis auf Vorsicht bzgl. etwaiger Geogefahren 
Bayerischer Bauernverband, Stellungnahme vom 26.02.2026Hinweis zu Flächeninanspruchnahme für natur- und artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom 04.02.2026Hinweis auf Erforderlichkeit denkmalschutzrechtlicher Erlaubnis für Bodeneingriffe
Stadt Schweinfurt, Stellungnahme vom 26.02.2026Hinweise auf Abwärmenutzung und Klimaschutz

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, sind auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim https://www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/bauleitplanung.html veröffentlicht. Sie können auch im Rathaus der Gemeinde Geldersheim, Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim, Zimmer 6 während der allgemeinen Dienststunden (Montag 8 - 12 Uhr und 13-17 Uhr; Dienstag 8 - 12 Uhr; Mittwoch 8 – 12 Uhr; Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr sowie Freitag 8 - 12 Uhr) eingesehen werden.

Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

Datenschutz: 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden (§ 3 Abs. 3 BauGB):

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Geldersheim, 17.06.2026

gez.
Hemmerich
Erster Bürgermeister

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