5. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“
Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in der Sitzung vom 16.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.10.2025 im Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim (Ausgabe 22) bekannt gemacht.
Zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ wird der Bebauungsplan „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ im regulären Verfahren als Angebotsbebauungsplan vom Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ aufgestellt.
Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.01.2026 den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ in der Fassung vom 19.12.2025 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung / Inhalt der Flächennutzungsplanänderung
Am 6. Dezember 2013 haben die Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn sowie die Stadt Schweinfurt und der Landkreis Schweinfurt die Satzung über den kommunalen Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ unterzeichnet. Die Fläche des zukünftigen Gewerbeparks umfasst die ehemalige US-Liegenschaft der „Conn Barracks“ westlich der Stadt Schweinfurt.
Mit der Gründung des kommunalen Zweckverbands sollen die hoheitlichen Aufgaben insbe-sondere im Bereich der Bauleitplanung und Erschließung sowie der Wirtschaftsförderung bei der Konversion des ehemaligen Kasernenareals in einen interkommunalen Gewerbepark gebündelt werden. Ziel der Konversion ist die gewerbliche Nachnutzung des Areals, im Sinne einer vorausschauenden und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklungsplanung, sowie die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung des Industriestandortes Schweinfurt.
Das gesamte Areal der „Conn Barracks“ umfasst eine Fläche von etwa 200 ha. Die künftige Entwicklung des interkommunalen Gewerbeparks soll in Abschnitten erfolgen. Für den 1. Erschließungsabschnitt beabsichtigt ein Investor die Errichtung eines Datacenters.
Zur Umsetzung des 1. Erschließungsabschnitts benötigt es Baurecht in Form des parallel durch den Zweckverband aufzustellenden Bebauungsplan „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“, welcher dabei den rd. 17,4 ha großen 1. Erschließungsabschnitt der künftigen Entwicklung des interkommunalen Gewerbeparks behandelt.
Den hierfür notwendigen Aufstellungsbeschluss zum parallelen Bebauungsplan „Gewerbe-park Conn Barracks - Blue Swan“ hat der Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ in der Sitzung am 02.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Da für das Plangebiet des 1. Erschließungsabschnittes und zukünftig auch für den 2. Erschlie-ßungsabschnitt jedoch die hierfür beabsichtigte Darstellung als „Sonstiges Sondergebiet“, „Örtliche Hauptverkehrsstraße“ sowie „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsor-gung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen“ und „Gewerbliche Baufläche“ im Flächennutzungsplan der Gemeinde Geldersheim vorliegen, benötigt es die vorliegende 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Einen Aufstellungsbeschluss hierfür hat der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim am 16.10.2025 gefasst.
Gegenüber der bisher für diesen Bereich maßgeblichen Fassung des Flächennutzungsplans (4. Änderung, vom 26.01.2023) hat die 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Conn Barracks“ folgende Änderungsbereiche zum Inhalt:
- Umwidmung der bisherigen Darstellung als „Gewerbliche Baufläche“ in „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung "Datacenter"
- Umwidmung der bisherigen Darstellung als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft" in „Örtliche Hauptverkehrsstraßen"
- Umwidmung der bisherigen Darstellung als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft" in „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen"
- Umwidmung der bisherigen Darstellung als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft" in „Gewerbliche Baufläche"
- Umwidmung der bisherigen Darstellung als „Gewerbliche Baufläche“ in „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen“
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der vorliegenden 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 16.10.2025 nochmals um 5,4 ha auf insgesamt 21,5 ha vergrößert und umfasst somit die nachfolgenden Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Geldersheim:
1052 (teilweise), 1053 (teilweise),1073/3 (teilweise), 1118 (teilweise), 1119 (teilweise), 1120 (teilweise), 1172/2 (teilweise), 1197/2 (teilweise), 1198/3 (teilweise), 1251 (teilweise), 1252 (teilweise), 1253 (teilweise), 1254 (teilweise), 1255 (teilweise), 1256 (teilweise), 1257 (teil-weise), 1258 (teilweise), 1259 (teilweise), 1260 (teilweise), 1261 (teilweise), 1262/2 (teil-
weise), 1285 (teilweise), 1286 (teilweise), 1287 (teilweise), 1288 (teilweise), 1326/4 (teil-weise), 1326/6 (teilweise), 1344 (teilweise), 1345 (teilweise), 1346 (teilweise), 1357 (teil-weise), 1358 (teilweise), 1359 (teilweise), 1360 (teilweise), 1364 (teilweise), 1365 (teil-weise), 1366 (teilweise), 1410/2 (teilweise), 1411 (teilweise), 1412 (teilweise), 1413 (teil-weise), 1414 (teilweise), 1415 (teilweise), 1416 (teilweise), 1417/2 (teilweise), 1419 (teil-weise), 1476 (teilweise) und 1479/1 (teilweise). Die Grundstücke befinden sich im Eigentum des Zweckverbandes „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“.
Abb. 1: Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs
Der nördliche Teil des Plangebietes, welcher zukünftig das Bauvorhaben umfasst, wird im Norden und Osten durch einen überwiegend bebauten Bereich des ehemaligen Kasernen-areals begrenzt. Im Süden wird der nördliche Teil überwiegend durch die Sukzessionsflächen im Bereich der ehemaligen Start- und Landebahnen der Kaserne begrenzt. Der südliche Teil des Geltungsbereiches, welcher die für die jeweiligen Bauabschnitte notwendigen und vor-gesehenen Regenrückhaltebecken beinhaltet, grenzt das Plangebiet südlich von einer Grün-landbrache bzw. ehemaligen Militärgebäuden der Conn Barracks ab. Im Westen wird das Plangebiet durch Gehölz- und Grünflächen sowie durch Ackerflächen begrenzt, während es im äußersten Westen durch die geplante Erschließungsstraße an den Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens der Gemeinde Geldersheim „Am alten Flugplatz“ anschließt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“, einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht (jeweils i.d.F. vom 19.12.2025) liegen nun gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 26.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026 öffentlich aus.
Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim unter www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/bauleitplanung.html eingesehen wer-den. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Rathaus der Gemeinde Gel-
dersheim, Anschrift: Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim, Zimmer 6, während der all-gemeinen Dienststunden (Montag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr; Dienstag 8 - 12 Uhr; Mittwoch 8 - 12 Uhr; Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr sowie Freitag 8 - 12 Uhr) eingesehen wer-den.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen während der Frist elektronisch an gemeinde@geldersheim.de abgegeben werden. Zu-sätzlich können Stellungnahmen bei Bedarf in Textform an Gemeinde Geldersheim, Würz-burger Straße 18, 97505 Geldersheim abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennut-zungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ unberücksichtigt blei-ben, sofern die Gemeinde Geldersheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müs-sen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Informationen:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor.
| Art der vorhandenen Information und Urheber | Thematischer Bezug |
| Umweltbericht in der Fassung vom 19.12.2025 (Vorentwurf) | Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planun-gen, die sich auf das Plangebiet beziehen. Bestandsanalyse geglie-dert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Tiere, Pflanzen und bi-ologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Land-schaftsbild, Kultur- und Sachgüter. Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfakto-ren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Be-schreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Auswirkungen. Abarbeitung der Eingriffsrege-lungen bezogen auf die Schutzgüter. Vorstellung anderweitiger Lö-sungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Um-weltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Pla-nung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, sind auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim https://www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/bauleitplanung.html veröffentlicht. Sie können auch im Rathaus der Gemeinde
Geldersheim, Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim, Zimmer 6 während der allgemei-nen Dienststunden (Montag 8 - 12 Uhr und 13-17 Uhr; Dienstag 8 - 12 Uhr; Mittwoch 8 – 12 Uhr; Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr sowie Freitag 8 - 12 Uhr) eingesehen werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prü-fung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche In-formationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden (§ 3 Abs. 3 BauGB):
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3Abs. 3 BauGB)
Geldersheim, 16.01.2026
gez.
Hemmerich
1. Bürgermeister