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5. Änderung des Flächennutzungsplanes

Anschrift:

Gemeinde Geldersheim
Würzburger Str. 18
97505 Geldersheim

 

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:
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gemeinde@geldersheim.de

Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim Bereich „Conn Barracks“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim Bereich „Conn Barracks“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in der Sitzung vom 16.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim Bereich „Conn Barracks“ beschlossen. 

Zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim Bereich „Conn Barracks“ wird der Bebauungsplan „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ im regulären Verfahren als Angebotsbebauungsplan vom Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ aufgestellt.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung / Inhalt der Flächennutzungsplanänderung

Am 6. Dezember 2013 haben die Gemeinden Geldersheim und Niederwerrn sowie Stadt Schweinfurt und der Landkreis Schweinfurt die Satzung über den kommunalen Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ unterzeichnet. Die Fläche des zukünftigen Gewerbeparks umfasst die ehemalige US-Liegenschaft der „Conn Barracks“. 

 

Mit der Gründung des kommunalen Zweckverbands sollen die hoheitlichen Aufgaben insbesondere im Bereich der Bauleitplanung und Erschließung sowie der Wirtschaftsförderung bei der Konversion des ehemaligen Kasernenareals in einen interkommunalen Gewerbepark gebündelt werden. Ziel der Konversion ist die gewerbliche Nachnutzung des Areals zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung des Industriestandortes Schweinfurt. Das gesamte Areal der „Conn Barracks“ umfasst eine Fläche von etwa 200 ha. Die künftige Entwicklung des interkommunalen Gewerbeparks soll in Abschnitten erfolgen. Im Rahmen des Wettbewerbs der EU um Standorte für die Errichtung sogenannter KI-Gigafactorys, beabsichtigen sich der Freistaat Bayern zusammen mit dem Zweckverband „Interkommunaler Gewerbepark Conn Barracks“ als Standort zu bewerben.

 

Um die künftige Errichtung einer KI-Gigafactory umzusetzen, benötigt es Baurecht in Form von zwei Bebauungsplänen, welche durch den Zweckverband aufgestellt werden. Dabei wird die vorliegende 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ erforderlich, um eine Entwicklung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Conn Barracks – Blue Swan“, „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Datacenter“ aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten.

 

Gegenüber der bisher für diesen Bereich maßgeblichen Fassung des Flächennutzungsplans (vom 26.01.2023) hat die 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Conn Barracks“ folgende Änderungsbereiche zum Inhalt:

  • Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist ein Teilbereich des Geltungsbereiches bisher als „Gewerbliche Baufläche (G)“ dargestellt. Der Geltungsbereich wird daher im Rahmen der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung als Sonstiges Sondergebiet (SO) gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Datacenter“ umgewidmet.

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 15,1 ha und befindet sich im Bereich der ehemaligen „Conn Barracks“, auf Gemarkungsgebiet der Gemeinde Geldersheim und umfasst folgende Grundstücke:

  • 1476 teilweise
  • 1197/2 teilweise
  • 1198/3 teilweise
  • 1285 teilweise
  • 1419 teilweise
  • 1286 teilweise
  • 1417/2 teilweise
  • 1287 teilweise
  • 1360
  • 1288 teilweise
  • 1359
  • 1172/2 teilweise
  • 1358
  • 1120 teilweise
  • 1357
  • 1119 teilweise
  • 1326/6 teilweise
  • 1118 teilweise
  • 1346 teilweise
  • 1073/3 teilweise
  • 1345 teilweise
  • 1052 teilweise
  • 1344 teilweise
  • 1053 teilweise
  • 1251 teilweise
  • 1252 teilweise
  • 1253 teilweise
  • 1254 teilweise
  • 1255 teilweise
  • 1256 teilweise
  • 1257 teilweise
  • 1258 teilweise
  • 1259 teilweise
  • 1260 teilweise
  • 1261 teilweise
  • 1262/2 teilweise
  • 1326/4 teilweise
 

 

Das Plangebiet wird im Norden und Osten durch einen überwiegend bebauten Bereich des ehemaligen Kasernenareals begrenzt. Im Süden wird das Plangebiet überwiegend durch die Sukzessionsflächen im Bereich der ehemaligen Start- und Landebahnen der Kaserne begrenzt. Im Westen wird das Plangebiet durch Gehölz- und Grünflächen sowie durch Ackerflächen begrenzt, während es im äußersten Westen an den Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens der Gemeinde Geldersheim „Am alten Flugplatz“ anschließt.

Abb. 1:   Lageplan Kataster mit Luftbild – Blau Gesamtbereich der Conn Barracks – Rot Geltungsbereich Bebauungsplan „Gewerbepark Conn Barracks - Blue Swan“ (Kataster und Luftbild: Bayerische Vermessungsverwaltung)

Abb. 2:   Auszug aus der 4. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Geldersheim (Fassung vom 26.01.2023)

Abb. 3:   Lageplan Kataster mit 4. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Geldersheim (Fassung vom 26.01.2023) – Rot Geltungsbereich 5. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Geldersheim Bereich „Conn Barracks“ (Kataster: Bayerische Vermessungsverwaltung)

Abb. 4:   Übersicht der Flurstücke im Geltungsbereich – Rot Geltungsbereich 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim (Kataster: Bayerische Vermessungsverwaltung)

Der räumliche Geltungsbereich der Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim im Bereich „Conn Barracks“ kann auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim unter der Adresse https://www.geldersheim.de/wirtschaft bauen/bauen/bauleitplanung.html eingesehen werden.

Zusätzlich hierzu kann der räumliche Geltungsbereich leicht zugänglich im Rathaus der Gemeinde Geldersheim, Anschrift: Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim, Zimmer 6, während der allgemeinen Dienststunden (Montag 8 - 12 Uhr und 13-17 Uhr; Dienstag 8 - 12 Uhr; Mittwoch 8 - 12 Uhr; Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr sowie Freitag 8 - 12 Uhr) eingesehen werden.

 

Geldersheim, 24. Oktober 2025
gez. Hemmerich, 1. Bürgermeister

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