Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Oberer Schweinfurter Weg III“ mit integriertem Grünordnungsplan und Teiländerung des Bebauungsplans „2. Änderung Oberer Schweinfurter Weg“
im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.Juli 2022 den im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan in der Fassung vom 26.Juli 2022 als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Oberer Schweinfurter Weg III“ mit integriertem Grünordnungsplan und Teiländerung des Bebauungsplans „2. Änderung Oberer Schweinfurter Weg“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung im Rathaus der Gemeinde Geldersheim innerhalb der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Jeder kann den Bauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zudem kann der Bebauungsplan im Internet auf der Homepage der Gemeinde Geldersheim –www.geldersheim.de - eingesehen werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Formvorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemeinde Geldersheim, den 05.August 2022
gez.
Thomas Hemmerich
Erster Bürgermeister