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Kommunale Wärmeplanung

Anschrift:

Gemeinde Geldersheim
Würzburger Str. 18
97505 Geldersheim

 

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:
Montag bis Freitag
von 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Donnerstag
von 13:00 - 17:00 Uhr

E-Mail:
gemeinde@geldersheim.de

Mit Inkrafttreten des „Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wär-
menetze (Wärmeplanungsgesetzes – WPG)“ zum 01.01.2024 wurden Kommunen dazu
verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Der daraus resultierende indi-
viduelle Wärmeplan soll im Rahmen der Energiewende einen entscheidenden Beitrag zur
Transformation des Wärmesektors leisten und lokale Alternativen zu fossilen Energieträgern
wie Gas und Öl aufzeigen. Seit dem 02.01.2025 ist die landesrechtliche Verordnung in Kraft
getreten.


Die Gemeinde Geldersheim hat sich bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes dazu entschlossen,
eine kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie durchzuführen. Diese
wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut für Energietechnik IfE GmbH im Zeitraum vom
September 2024 bis Oktober 2025 erarbeitet. Das Ziel des geförderten Projektes ist die Er-
stellung eines zukunftsfähigen Wärmeplans unter Berücksichtigung der zentralen Frage, wie
die Wärmeversorgung im Gemeindegebiet ohne Einsatz fossiler Energieträger sichergestellt
werden kann.


Die kommunale Wärmeplanung soll die Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen und
andere Betroffene über bestehende und zukünftige Optionen zur Wärmeversorgung vor Ort
informieren und als Entscheidungshilfe dienen.

 

Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung in Geldersheim

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