Breitbandausbau
Der Zuwendungsbescheid wurde der Gemeinde Geldersheim am 31.03.2017 zugeteilt.
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Stellungnahme der Gemeinde zum Kooperationsvertrag
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Bekanntmachung der vorgesehen Auswahlentscheidung
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Auswahlverfahren
- zweistufig - zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern.

Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.
Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist (01.02.2016) ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Konzessionsgeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Der Konzessionsgeber wählt anhand der unten unter Ziff. 9. b) genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.
Darstellung des Ausbaugebiets
Übersicht Ausbaugebiet (PDF-Datei)
Bei Los 3 sind 24 Hausanschlüsse und 11 Grundstücksanschlüsse zu berücksichtigen
Anlage zur Bekanntmachung (PDF-Datei)
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Ergebnis des Markterkundungsverfahren
Karte nach Markterkundung (PDF-Datei)
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Markterkundungsverfahren Breitbandausbau
Die Gemeinde Geldersheim hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) besteht.
Aktuelle Breitbandversorgung
Download/ Upload (Mbit/s) |
< = 15 Mbit/s/ 1Mbit/s und weniger |
> 15 Mbit/s bis < 30 Mbit/s/ 1 Mbit/s |
> = 30 Mbit/s/ 2Mbit/s und mehr |
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Ja |
Nein |
z.T. |
Ja |
Nein |
z.T. |
Ja |
Nein |
z.T. |
Geldersheim |
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x |
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x |
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x |
Breitbandversorgung
Markterkundung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Geldersheim gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Markterkundungsverfahren Geldersheim