Öffnungszeiten Reisigplatz
Öffnungszeiten des Reisigplatzes im Herbst 2024
Gemäß Auflage des Landratsamtes Schweinfurt ist auf Grund der abfallrechtlichen Bestimmungen, die Öffnung des Reisigplatzes zur Ablieferung holziger Gartenabfälle nur noch im eingeschränkten Umfang kurzfristig vor Einsatztermin des Großhäckslers zulässig. Nach diesem Termin besteht nur noch die Möglichkeit, das Häckselgut (Reisig) bei der Kreismülldeponie Rothmühle abzuliefern.
Der Reisigplatz ist an folgenden Tagen geöffnet:
Samstag | 05.10.2024 | von | 13:00 | bis | 15:00 Uhr |
Dienstag | 08.10.2024 | von | 16:00 | bis | 18:00 Uhr |
Samstag | 12.10.2024 | von | 13:00 | bis | 15:00 Uhr |
Dienstag | 15.10.2024 | von | 16:00 | bis | 18:00 Uhr |
Samstag | 19.10.2024 | von | 13:00 | bis | 15:00 Uhr |
Dienstag | 22.10.2024 | von | 16:00 | bis | 18:00 Uhr |
Der Reisigplatz ist letztmals geöffnet am
Samstag | 26.10.2024 | von | 13:00 | bis | 15:00 Uhr |
Ansonsten bleibt der Reisigplatz bis auf Weiteres geschlossen.
Die nächste Öffnung, voraussichtlich im Frühjahr 2025, wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Bei der Häckselaktion des Landkreises werden ausschließlich holzige Gartenabfälle mit einem max. Durchmesser von 15 cm gehäckselt, da eine Zerkleinerung durch den Häcksler nicht möglich ist. Größere Stücke werden auf keinen Fall angenommen.
Es wird gebeten, besonders darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe (z. B. Laub, Biomüll, Gras, Steine, Boden, Metallteile usw.) sowie keine Wurzelstöcke eingebracht werden. Aus den Erfahrungen der Herbst-Häckselaktion der letzten Jahre muss darauf hingewiesen werden, dass gerade mit der Ablagerung von anderen Bioabfällen (Gras, Laub, sonstige Gartenabfälle) Probleme entstanden. Grüngut gehört in die Biotonne.
Grüngut, Erde und sonstige Störstoffe machen eine (kostengünstige) energetische Verwertung unmöglich. Diese Abfälle können aufgrund ihrer Struktur nicht mit den vorhandenen Maschinen behandelt werden. Strauchschnitt, der solche Störstoffe enthält, kann deshalb nicht gehäckselt werden. Grundsätzlich gilt, dass pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie anfallen abzulagern und nach Möglichkeit durch Kompostierung zu beseitigen sind.
Die Bevölkerung wird gebeten, von der angebotenen Ablagerungsmöglichkeit regen Gebrauch zu machen.
Um unbedingte Einhaltung der Öffnungszeiten wird gebeten.
Daneben besteht für die Bürger jederzeit die Möglichkeit Grüngut bis 1 m³ kostenlos und ab 1 m³ kostenpflichtig am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle zu den dort üblichen Öffnungszeiten anzuliefern.
Gemeinde Geldersheim