Städtebauförderung Geldersheim

Anschrift:

Gemeinde Geldersheim
Würzburger Str. 18
97505 Geldersheim

 

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:
Montag bis Freitag
von 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Donnerstag
von 13:00 - 17:00 Uhr

E-Mail:
gemeinde@geldersheim.de

"Innen statt außen"

Mit diesen Worten möchte ich Sie auf der Seite der Städtebauförderung Geldersheim begrüßen. In den 90ern und 2000ern war Geldersheim geprägt von der Flurbereinigung und vor allem der Dorferneuerung. Viele Projekte konnten damals umgesetzt werden und Geldersheim diesen schönen Altort bescheren. Auch Bürgerinnen und Bürger haben von der Dorferneuerung profitiert. Daher freut es mich besonders, dass wir fast nahtlos in die Städtebauförderung der Regierung von Unterfranken aufgenommen wurden. Hier können innovative Ansätze und Ideen für unsere historischen und ortsbildprägenden Gebäude mit finanzieller Unterstützung angegangen und begleitet werden. Gerne stehe ich Ihnen persönlich oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses bei Fragen zur Verfügung.

Ihr

Thomas Hemmerich
Erster Bürgermeister

Steuerliche Vorteile im SANIERUNGSGEBIET

Gilt für folgende Bereiche:

Sanierungsgebiet "Altort Geldersheim"

Steuerliche Vorteile:

Bei einem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet kann der Steuerpflichtige im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9% und in den folgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7% der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instand setzungs maßnahmen im Sinne des § 177 BauGB absetzen.

Die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten setzt eine Vereinbarung mit der Gemeinde Geldersheim voraus, die vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden muss.

Rechtsgrundlage:

  • § 7h  Einkommenssteuer gesetz (EStG),

Download:

Antrag Modernisierungsvereinbarung

Abschlussveranstaltung am 09.04.2024 im Fränkischen Hof

Im Nachgang zum Beschluss des Sanierungsgebietes fand am 09.04.2024 die Abschlussveranstatlung für das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonept (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen (VU) statt. Neben einem Rückblick auf den bisherigen Planungsprozess sowie eine (kurze) Vorstellung des ISEK's fand eine Aufklärung zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet statt. Insbesondere wurden Beispiele zur steuerlichen Absetzung der Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vorgestellt.

Präsentation zur Abschlussveranstaltung.

ISEK + Sanierungsgebiet "Altort Geldersheim"

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. Februar 2024 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altort Geldersheim" als Satzung gem. § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Innerhalb des Sanierungsgebietes sind städtebauliche Mängel festzuhalten, die eine Sanierung notwendig erscheinen lassen. Die Durchführung der Beseitigungen der Mängel liegen hierbei im öffentlichen Interesse. Die Satzung ist zum 01. März 2024 in Kraft getreten.

Hier finden Sie die Satzung einschließlich Sanierungsgebiet.

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauBG.

Marktplatz der Ideen am 15. Juli 2023 in der Schulturnhalle

Der Marktplatz der Ideen fand am Samstag, den 15. Juli 2023 in der Schulturnhalle in Geldersheim statt. Herr Perleth, Frau Wichmann und Frau Kuhn vom architektur + ingenieurbüro perleth, Schweinfurt moderierten die Veranstaltung. Insgesamt kamen ca. 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Dokumenation zum Marktplatz der Ideen.
 

Auftaktveranstaltung am 09. Mai 2023 im Fränkischen Hof

Zur Auftaktveranstaltung zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept mit Vorbereitenden Untersuchungen (ISEK + VU) am Dienstag, den 09.05.2023 im Fränkischen Hof kamen 47 interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Nach einem Grußwort von Bürgermeister Thomas Hemmerich moderierten Frau Wichmann und Frau Kuhn vom architektur + ingenieurbüro perleth aus Schweinfurt die Veranstaltung.

Die Dokumentation der Auftaktveranstaltung finden Sie hier.

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept mit Vorbereitenden Untersuchung

Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Geldersheim über den
Beginn der Vorbereitenden Untersuchung in Geldersheim gemäß § 141 Absatz 3 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20. April 2023 beschlossen, zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für ein Sanierungsgebiet im Innenbereich des Ortsteiles Geldersheim auf der Grundlage des § 141 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für den im Lageplan dargestellten Bereich (= Untersuchungsgebiet) Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen und damit eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme einzuleiten. Das architektur + ingenieurbüro Perleth aus Schweinfurt wurde beauftragt, die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen.

Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Es wird auf die Auskunftspflicht der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstiger zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigter sowie Ihre beauftragten der Gemeinde Geldersheim oder dessen Beauftragten gegenüber gemäß § 138 BauGB hingewiesen.

Die Gemeinde Geldersheim strebt die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes in Geldersheim an, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Innenbereichs des Ortsteils zu unterstützen. Ob diese städtebauliche Sanierungsmaßnahme notwendig ist, soll durch die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen überprüft und gegebenenfalls nachgewiesen werden, da bisher noch keine ausreichenden, aktuellen Beurteilungsgrundlagen hierfür vorliegen.

 

Geldersheim, den 05.Mai 2023

gez.
Thomas Hemmerich
Erster Bürgermeister

Anlage 1:
Lageplan über das Untersuchungsgebiet für die Vorbereitenden Untersuchungen

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Kontrast Kontraston
Gemeinde Geldersheim Würzburger Straße 18 97505 Geldersheim