Gigabitrichtline
Die Gemeinde Geldersheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).
Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des bayerischen Breitbandzentrums (https://www.schnelles-internet-in-bayern.de).
Alle aktuellen Informationen zu unserem Förderfortschritt und wichtige Dokumente erhalten Sie auf der folgenden Seite (www.gigabitbayern.de/geldersheim)
Der Zuwendungsbescheid wurde der Gemeinde Geldersheim am 31.03.2017 zugeteilt.
Stellungnahme der Gemeinde zum Kooperationsvertrag
Bekanntmachung der vorgesehen Auswahlentscheidung
Auswahlverfahren
- zweistufig - zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern.
Die Gemeinde Geldersheim (im Folgenden: Konzessionsgeber) führt zur
Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes,
transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie - BbR - (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft.
Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist (01.02.2016) ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Konzessionsgeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Der Konzessionsgeber wählt anhand der unten unter Ziff. 9. b) genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.
Darstellung des Ausbaugebiets
Übersicht Ausbaugebiet (PDF-Datei)
Bei Los 3 sind 24 Hausanschlüsse und 11 Grundstücksanschlüsse zu berücksichtigen
Auswahlverfahren
Markterkundungsverfahren Breitbandausbau
Markterkundungsverfahren Breitbandausbau
Die Gemeinde Geldersheim hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) besteht.
Aktuelle Breitbandversorgung
Download/ Upload (Mbit/s) | < = 15 Mbit/s/ 1Mbit/s und weniger | > 15 Mbit/s bis < 30 Mbit/s/ 1 Mbit/s | > = 30 Mbit/s/ 2Mbit/s und mehr | ||||||
| Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. | Ja | Nein | z.T. |
Geldersheim |
|
| x |
|
| x |
|
| x |
Breitbandversorgung
Markterkundung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Geldersheim gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Markterkundungsverfahren Geldersheim
Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Herrn Rustler,
Tel.: 09721/788721, Email: gemeinde@geldersheim.de