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Online-Fahrzeugzulassung ab September 2023

Digitale Kfz-Zulassung: Deutlich günstigere Gebühren bei Nutzung des Online-Angebots

Online-Fahrzeugzulassung ab September 2023

Digitale Kfz-Zulassung: Deutlich günstigere Gebühren bei Nutzung des Online-Angebots

Effizient, zeitsparend und dazu noch deutlich günstiger: Die ab dem 1.
September 2023 nutzbare, internetbasierte Fahrzeugzulassung des Landratsamts Schweinfurt vereinfacht das Verfahren der Zulassung von Kraftfahrzeugen für alle Beteiligten enorm. Die Online-Zulassung eines Fahrzeugs geht schneller vonstatten und kostet zum Beispiel statt bislang 27 Euro dann nur noch 12,80 Euro. Die Gebühren für die termingebundene Zulassung vor Ort werden dagegen etwas angehoben. Das ist das Ergebnis der Gebührenänderung des Bundesverkehrs- sowie des Bundesfinanzministeriums.

Am 28. Juli 2023 wurde die durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium der Finanzen erlassene Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und zur Änderung weiterer Vorschriften, u. a. der Gebührenordnung
für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 1. September 2023 in Kraft.

Effizienz und weniger Zeitaufwand
Mit der Änderung der FZV wird auch das Ziel verfolgt, mit dem weiteren Ausbau der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i.Kfz) das Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Kraftfahrzeugen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung effizienter und weniger zeitaufwendig zu gestalten.

Durch die Anpassung der Gebühren wird es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtert, sich für die internetbasierte Zulassung zu entscheiden. Wesentliche Änderung der GebOSt ist, dass sich die
Gebühren für direkt in der Zulassungsbehörde vorgenommene Zulassungsvorgänge etwas erhöhen, während die Gebühren für Online-Zulassungsvorgänge (internetbasierte Fahrzeugzulassungen)
deutlich niedriger ausfallen.

Eine detaillierte Aufstellung der ab 1. September 2023 geltenden Gebührensätze finden Sie auf unserer Homepage unter www.landkreis-schweinfurt.de/ikfz.

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