Kreistag des Landkreises Schweinfurt besucht unterfränkische ANKER-Einrichtung
Informieren und einordnen: Einrichtungsleiter Benjamin Kraus gibt umfassende Einblicke – Landrat Töpper dankt für sehr gute Zusammenarbeit
Migration ist ein in der Gesellschaft viel diskutiertes Thema. Damit geht oft ein erhöhtes Informationsbedürfnis einher – und das birgt auch Risiken: Falsche oder unvollständige Informationen nehmen zu in einer komplexen Mediennutzungsgesellschaft mit einer Vielzahl von Informationskanälen.
Bürgerinnen und Bürger umfassend und fortlaufend zu informieren ist das erklärte Ziel von Benjamin Kraus. Er leitet seit November 2019 die von der Regierung von Unterfranken betriebene ANKER-Einrichtung bei Geldersheim: „Wir wollen zu jederzeit und für jeden transparent sein. Mein Team und ich stehen als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger immer zur Verfügung.“
Auch für die Mitglieder des Kreistags stand Kraus zur Verfügung, die sich vor Ort über die aktuellen Strukturen und Prozesse der unterfränkischen Erstaufnahme-Einrichtung informieren wollten. Im Januar organisierte Steffen Beutert, Leiter des Sozialamts im Landratsamt Schweinfurt, insgesamt drei Besuche für die Mitglieder des Kreistags, vor Ort an der ANKER-Einrichtung. Am 30. Januar fand der letzte Termin statt. Insgesamt nahmen Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen teil.
„Kommunalpolitikerinnen und -politiker sehen sich vor Ort in ihrer jeweiligen Heimatgemeinde natürlich auch mit Fragen zum Thema Migration konfrontiert. Es ist daher unser Ziel, mit diesen Veranstaltungen sowohl zu informieren, als auch einzuordnen“, sagte Landrat Florian Töpper zur Begrüßung beim ersten Termin. Er dankte Kraus für die stets sehr gute Zusammenarbeit sowohl mit dem Landratsamt als auch mit den Sicherheitsbehörden und benachbarten Landkreis-Gemeinden.
Benjamin Kraus referierte umfassend über die Aufgaben und Abläufe in der ANKEREinrichtung sowie die Entwicklung der Zugangszahlen. Zwischendurch gab es immer wieder Gelegenheit, um Fragen zu stellen.
Im vergangenen Jahr wurden in die ANKER-Einrichtung Unterfranken 7.944 Geflüchtete erstaufgenommen. Darunter waren 6.740 Asylbewerber und 1.204 Geflüchtete aus der Ukraine. Die Zugänge 2023 lagen damit knapp unter dem Vorjahr und deutlich über dem Schnitt der Jahre 2016 bis 2021. Der aufnahmestärkste Monat des Jahres 2023 war der Monat Oktober mit 1.023 Personen (insbesondere aus Afghanistan und der Türkei). Der starke Zugang Geflüchteter, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2023, machte sowohl im Erstaufnahmebereich als auch in der Anschlussunterbringung die Aktivierung von Notunterkunftsplätzen erforderlich. „Die technischen Prozesse und Abläufe mit allen beteiligten Stellen haben sich über die Jahre nochmals spürbar verbessert, das ist insbesondere in Zeiten mit hohen Zugangszahlen entscheidend für unsere tägliche Arbeit“, erklärt Kraus.
Der Einrichtungsleiter gab auch vielfältige Einblicke in den Alltag vor Ort. Beispielsweise bringen sich die Bewohnerinnen und Bewohner an vielen Stellen ein, etwa bei DolmetscherTätigkeiten oder bei der Pflege der Grünflächen. Innerhalb der Einrichtung stehen ihnen zahlreiche Stellen und Angebote unterstützend zur Verfügung. Auch das Sozialamt des Landratsamts Schweinfurt ist mit einer Zweigstelle direkt im ANKER vor Ort.
Kraus hob weiterhin die Flüchtlings- und Integrationsberatung (durch Diakonie und Caritas) hervor, die Beschulung vor Ort (durch BSZ und Hugo-von-Trimberg-Schule Niederwerrn) oder die ärztliche Versorgung (durch Krankenhaus St. Josef) inkl. „SoulTalk“ (psychosoziale Beratung). Ebenso bieten die Johanniter Erstorientierungskurse an und das BRK betreibt eine Kleiderkammer. Abschließend war es Kraus wichtig zu betonen: „Die große Mehrheit unserer Bewohnerinnen und Bewohner hält sich an die alltäglichen Verhaltensregeln. Schließlich wollen sich diejenigen mit Bleibeperspektive ein neues Leben bei uns aufbauen.“
Steffen Beutert ging im Anschluss auf das Thema Sozialleistungen genauer ein. Auch hier seien im Allgemeinen unterschiedliche Zahlen im Gespräch, die es einzuordnen gilt, so Beutert. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt, welchen Betrag Asylbewerberinnen und - bewerber im Monat erhalten.
Alleinstehende haben grundsätzlich Anspruch auf 460 Euro monatlich. Menschen, die in einer ANKER-Einrichtung leben, erhalten Lebensmittel, Kleidung oder Schuhe als Sachleistungen. Abzüglich dieser Sachleistungen, dazu zählt unter anderem auch die WLAN-Nutzung oder Hygiene-Bedarf, erhalten sie insgesamt monatlich einen Betrag von bis zu maximal 169 Euro.
„Die Summe der ausgezahlten Asylbewerberleistungen werden dem Landkreis Schweinfurt durch den Freistaat Bayern vollständig erstattet“, ergänzte Beutert.
Der Anspruch auf diese Leistungen ist verbunden mit einem Antrag auf Asyl. Die finale Prüfung und abschließende Entscheidung über diesen Antrag obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Bundesbehörde legt auf Basis von bestimmten Kriterien fest, ob und welcher Schutzstatus vorliegt.
Nach einer Führung über das Gelände fiel das Fazit der anwesenden Kreisrätinnen und Kreisräte fraktionsübergreifend positiv aus. Die Teilnehmenden dankten für diesen wertvollen Austausch und das große Engagement aller Mitarbeitenden in der ANKER-Einrichtung.
Zur Information:
Die Erstunterbringung von Geflüchteten erfolgt in der Regel durch die sogenannten ANKER-Einrichtungen, für die der Freistaat Bayern verantwortlich ist. Die jeweiligen Bezirksregierungen sind Betreiber der Einrichtungen. Jede Bezirksregierung in Bayern verfügt über eine entsprechende ANKER-Einrichtungen.
Grundsätzlich ist die ANKER-Einrichtung bei Geldersheim für circa 1.500 Plätze ausgestattet. Derzeit ist die Einrichtung (Stand: 02.02.2024) mit 1.369 Personen belegt. Die ANKER-Einrichtung Unterfranken ist bezüglich der Aufnahmen von Asylbewerbern für folgende Herkunftsländer zuständig: Algerien, Armenien, Elfenbeinküste und Somalia. Hinzukommen darüber hinaus regelmäßig Sonderzuständigkeiten für besonders zugangsstarke Herkunftsländer, wie aktuell jede dritte Woche für das Herkunftsland Afghanistan, aus dem schon 2023 viele Asylbewerber in der Einrichtung aufgenommen wurden. Auch die Aufnahme türkischer Asylbewerber im Spätherbst 2023 erfolgte im Rahmen einer derartigen Sonderzuständigkeit.
Nach der Unterbringung in einer ANKER-Einrichtung erfolgt die Unterbringung in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung bzw. dezentrale Unterbringung durch die Kreisverwaltungsbehörden). Unterfranken hat dabei 10,2% der nach Bayern zugewiesenen Asylbewerber im Wege der Anschlussunterbringung zu übernehmen.
Die Kosten der Asylbewerberunterbringung trägt – unabhängig von zentraler oder dezentraler Unterbringung - der Freistaat Bayern mit Mitteln des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.