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Grundsteuerreform in Bayern

Grundsteuerreform in Bayern

FÜRACKER: STARTSCHUSS FÜR ABGABE DER

GRUNDSTEUERERKLÄRUNGEN

Abgabe ab 1. Juli online über ELSTER oder auf Papier // Katasterdaten über den

BayernAtlas ab sofort bis Dezember kostenlos abrufbar

FÜRACKER: STARTSCHUSS FÜR ABGABE DER GRUNDSTEUERERKLÄRUNGEN

Abgabe ab 1. Juli online über ELSTER oder auf Papier // Katasterdaten über den BayernAtlas ab sofort bis Dezember kostenlos abrufbar

"Ab dem 1. Juli können Bürgerinnen und Bürger ihre Grundsteuererklärung abgeben – vollständig digital über ELSTER oder auf Papier. Bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer dafür Zeit. Bayerns Steuerverwaltung unterstützt dabei mit einem vielfältigen Serviceangebot. Über den ‚BayernAtlas-Grundsteuer‘ können für die Erklärung notwendige Katasterdaten schon jetzt kostenlos abgerufen werden. Zudem haben die Bürgerinnen und Bürger in Bayern einen Vorteil: Anders als beim Bundesmodell müssen sie für ihre Grundstücke nur einmalig eine Grundsteuererklärung abgeben“, informiert Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, die Einheitswerte, und damit die bisherige Lastenverteilung für verfassungswidrig erklärt. Damit die Finanzämter die neuen Berechnungsgrundlagen ermitteln können, müssen Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland jetzt eine Grundsteuererklärung abgeben. Die endgültige Höhe der neuen Grundsteuer ab 2025 wird aber erst in 2024 durch den Hebesatz der jeweiligen Kommunen festgelegt. Diese versenden dann die Grundsteuerbescheide. Bis einschließlich 2024 muss noch die bisherige Grundsteuer bezahlt werden. „Die neue Grundsteuer im Freistaat wird ausschließlich an physischen Größen wie der Grundstücks- und Gebäudefläche sowie an der Gebäudenutzung ausgerichtet – Steuererhöhungen ‚durch die Hintertür‘, also allein aufgrund eines ständig steigenden Preisniveaus bei Immobilien, wird es in Bayern nicht geben!“, so Füracker.

Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks (z. B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Gewerbegrundstück) und eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft muss eine Grundsteuererklärung abgeben, in Bayern – anders als im Bundesmodell – jedoch grundsätzlich nur einmalig. Hierzu wurde durch die Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 30. März 2022 aufgefordert. Für jedes Objekt ist eine eigene Grundsteuererklärung abzugeben. Miteigentümerinnen und Miteigentümer müssen eine gemeinsame Erklärung abgeben. Nur bei einer Änderung der Flächen oder der Nutzung muss erneut eine Erklärung eingereicht werden.

Möglichkeiten der Abgabe:

  • Ausfüllen der Vordrucke rein elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de
  • Ausfüllen von grauen PDF-Vordrucken am PC mit anschließendem Ausdruck – diese sind unter www.grundsteuer.bayern.de verfügbar
  • Handschriftliches Ausfüllen von grünen Papier-Vordrucken – diese sind spätestens ab 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern verfügbar

Informationsangebot der Finanzverwaltung:

 

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