Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden
Der Abwasserzweckverband weist darauf hin, dass am
15.11.2022 die 4. Vorauszahlung 2022 für Grundgebühr, Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr
fällig wird.
Zahlungspflichtige, die dem Abwasserzweckverband kein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung)
erteilt haben, werden hiermit erinnert, die fälligen Beträge zu diesem Termin auf das Konto des Abwasserzweckverbandes unter Angabe der PK-Nr. zu überweisen.
Bareinzahlungen beim Abwasserzweckverband sind nicht möglich!