Ablesung von Zisternen-, Gartenwasser- und Stallzählern
Bitte lesen Sie Ihren Gartenwasserzähler bzw. Ihren Stallzähler zum Jahresende ab und melden Sie den Stand baldmöglichst, spätestens bis zum 15.01.2023 beim Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden, Kläranlage 2, 97505 Geldersheim
Tel. 09721/7843-0, Fax 09721/7843-12 oder E-Mail tanja.brix@azv-geldersheim.de
Wir bitten um Beachtung, dass laut § 3 Abs. 4 Buchstabe a) der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung jedoch Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich vom Abzug ausgeschlossen sind.
Ebenso möchten wir alle Zisternenbesitzer mit Brauchwassernutzung bitten, die Zählerstände zum Jahresende für Ihre Zisterne abzulesen und baldmöglichst, spätestens bis zum 15.01.2023 beim Abwasserzweckverband zu melden.
Sollten Sie keinen Zähler für die Zisterne eingebaut haben, wird nach § 3 Abs. 2 Satz 4 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung die pauschale Regelung angewandt.
Unsere Satzungen zum Nachlesen finden Sie auf unserer Internetseite www.azv-obere-werntalgemeinden.de .
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Nach dem 15.01.2023 eingehende Meldungen können bei der Kanalabrechnung 2022 nicht mehr berücksichtigt werden!
Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden Geldersheim