Neuigkeiten in Geldersheim

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Bebauung „An der alten Gärtnerei“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zur geplanten Bebauung „An der alten Gärtnerei“ wurde im November 2022 ein Bürgerbegehren eingereicht. Dieses war jedoch aus rechtlichen Gründen nicht zulässig und musste vom Gemeinderat daher abgelehnt werden. Die Initiatoren haben diese Entscheidung akzeptiert.

 

Bebauung „An der alten Gärtnerei“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zur geplanten Bebauung „An der alten Gärtnerei“ wurde im November 2022 ein Bürgerbegehren eingereicht. Dieses war jedoch aus rechtlichen Gründen nicht zulässig und musste vom Gemeinderat daher abgelehnt werden. Die Initiatoren haben diese Entscheidung akzeptiert.

Jedoch ist es mir wichtig, die Fragen und Sorgen, die hinter den 391 Unterschriften des Bürgerbegehrens stecken, ernst zu nehmen. Daher fand in der ersten Januarwoche ein Austausch mit den Vertretern des Bürgerbegehrens im Rathaus statt, an dem auch der Besitzer des Grundstückes teilgenommen hat. Alle Teilnehmer hatten bei dem ruhigen und sachlichen Gespräch die Möglichkeit, ihre Argumente vorzubringen. Es ist ein erster Schritt, um Verständnis füreinander zu entwickeln und aufeinander zuzugehen. Gemeinsam wurde vereinbart, dass die Beteiligten weiterhin im Kontakt und Austausch bleiben.

 

Zu dem Sachverhalt noch einige Konkretisierungen:

  • Die Fläche für das geplante Altenheim wird, falls der Neubau dort realisiert wird, nicht an die Gemeinde übergeben, sondern der Dr. Engelhard'schen Pfründnerspitalstiftung als Betreiber des Altenheimes in Erbbaurecht (gegen einen Erbbauzins) übertragen.
  • Die Kosten für die Erschließung werden nach den gesetzlichen Grundlagen von den Bauherren bzw. Grundstücksbesitzern der betroffenen Fläche erhoben, so wie dies bei jedem anderen Baugebiet auch der Fall ist, unabhängig davon wer der Bauherr ist bzw. in wessen Besitz sich die Grundstücke befinden.

Die Vorbereitungen und Planungen für das Altenheim, das Ärztehaus und die Wohnbebauung werden sowohl bei der Pfründnerspitalstiftung als auch beim Besitzer des Grundstückes fortgeführt. Dazu ist eine Vielzahl von internen Gesprächen und Abstimmungen mit verschiedenen Stellen notwendig. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird auch die Öffentlichkeit umfassend am Planungsprozess beteiligt.

Über den weiteren Fortgang werden wir die Bürgerinnen und Bürger wieder informieren.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hemmerich
Erster Bürgermeister

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