Neuigkeiten in Geldersheim

Anschrift:

Gemeinde Geldersheim
Würzburger Str. 18
97505 Geldersheim

 

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:
Montag bis Freitag
von 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Donnerstag
von 13:00 - 17:00 Uhr

E-Mail:
gemeinde@geldersheim.de

B e k a n n t m a c h u n g

Öffnungszeiten des Reisigplatzes im Frühjahr 2023

B e k a n n t m a c h u n g

Öffnungszeiten des Reisigplatzes im Frühjahr 2023

Gemäß Auflage des Landratsamtes Schweinfurt ist auf Grund der abfallrechtlichen Bestimmungen, die Öffnung des Reisigplatzes zur Ablieferung holziger Gartenabfälle nur noch im eingeschränkten Umfang kurzfristig vor Einsatztermin des Großhäckslers zulässig.
Da die Häckselaktion bereits in der 10. Kalenderwoche abgeschlossen wird, ist eine Ablieferung des Reisigs nur bis 07.03.2023 möglich. Nach diesem Termin besteht nur noch die Möglichkeit, das Häckselgut (Reisig) bei der Kreismülldeponie Rothmühle abzuliefern.

Der Reisigplatz ist an folgenden Tagen geöffnet:

Samstag 18.02.2023 von 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch 22.02.2023 von 16:00 bis 18:00 Uhr
Samstag 25.02.2023 von 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 28.02.2023 von 16:00 bis 18:00 Uhr
Samstag 04.03.2023 von 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 07.03.2023 von 16:00 bis 18:00 Uhr


Der Reisigplatz ist letztmals geöffnet am

Dienstag 07.03.2023 von 16:00 bis 18:00 Uhr

Ansonsten bleibt der Reisigplatz bis auf Weiteres geschlossen.

Die nächste Öffnung, voraussichtlich im Herbst 2023, wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Bei der Häckselaktion des Landkreises werden ausschließlich holzige Gartenabfälle mit einem max. Durchmesser von 15 cm gehäckselt, da eine Zerkleinerung durch den Häcksler nicht möglich ist. Größere Stücke werden auf keinen Fall angenommen.
Es wird gebeten, besonders darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe (z. B. Laub, Biomüll, Gras, Steine, Boden, Metallteile usw.) sowie keine Wurzelstöcke eingebracht werden. Aus den Erfahrungen der Herbst-Häckselaktion der letzten Jahre muss darauf hingewiesen werden,
dass gerade mit der Ablagerung von anderen Bioabfällen (Gras, Laub, sonstige Gartenabfälle) Probleme entstanden. Grüngut gehört in die Biotonne.
Grüngut, Erde und sonstige Störstoffe machen eine (kostengünstige) energetische Verwertung unmöglich. Diese Abfälle können aufgrund ihrer Struktur nicht mit den vorhandenen Maschinen behandelt werden. Strauchschnitt, der solche Störstoffe enthält, kann deshalb nicht
gehäckselt werden. Grundsätzlich gilt, dass pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie anfallen abzulagern und nach Möglichkeit durch Kompostierung zu beseitigen sind.

Die Bevölkerung wird gebeten, von der angebotenen Ablagerungsmöglichkeit regen Gebrauch zu machen.

Um unbedingte Einhaltung der Öffnungszeiten wird gebeten.

Daneben besteht für die Bürger jederzeit die Möglichkeit Grüngut bis 1 m³ kostenlos und ab 1 m³ kostenpflichtig am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle zu den dort üblichen Öffnungszeiten anzuliefern.


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