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Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am alten Flugplatz“

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am alten Flugplatz“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Geldersheim

 

Der Gemeinderat Geldersheim hat in seiner Sitzung vom 26.Januar 2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am alten Flugplatz“ beschlossen.

 

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am alten Flugplatz“ gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Geldersheim

Der Gemeinderat Geldersheim hat in seiner Sitzung vom 26.Januar 2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am alten Flugplatz“ beschlossen.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Im Bereich der südwestlichen Zufahrt auf die Konversionsfläche der ehemaligen Conn Barracks (an der Würzburger Straße) beabsichtigt die Gemeinde Geldersheim den Neubau eines kommunalen Bauhofs. Hierzu wurde ein Bebauungskonzept entwickelt, wonach die folgenden Nutzungen im Plangebiet vorgesehen sind:

  • Verwaltung/Sozialbereich
  • Werkstätten
  • Wagenhalle
  • Lagerbereich

Für die planungsrechtliche Umsetzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan wurde im Rahmen der 4. Änderung bereits entsprechend der vorgesehenen Nutzung als „Gemeinbedarfsfläche“ angepasst. Die Flächennutzungsplanänderung wird noch abschließend durch das Landratsamt genehmigt. Basierend darauf kann der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst jeweils teilweise die nachfolgenden Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Geldersheim: 1053, 1054, 1055, 1056, 1057, 1058, 1059, 1060 und 1061 und 1061/10. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch das unbebaute Grundstück Flurnr. 1052 sowie den nicht überplanten Einfahrtsbereich der Konversionsfläche, Flurnr. 1053;
  • im Osten durch die nicht vom Planteil überplanten und unbebauten Restflächen der Grundstücke Flurnrn. 1053, 1054, 1055, 1056, 1057, 1058, 1059, 1060 und 1061;
  • im Süden durch die Ackerfläche Flurnr. 1061/1;

im Westen durch das straßenbegleitende Grundstück Flurnr. 1061/10 sowie die Würzburger Straße.

Für das Plangebiet ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kommunaler Bauhof“ beabsichtigt.
 

Verfahrensart: Der Bebauungsplan wird als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs.1 BauGB mit integrierter Grünordnung aufgestellt.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am alten Flugplatz“ liegt in der Zeit vom 15. Februar 2023 bis zum 17. März 2023 im Rathaus, Zimmer 6, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus bzw. kann auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim unter –Wirtschaft & Bauen- (Bauleitplanung) eingesehen werden.

 

Geldersheim, den 03. Februar 2023

Thomas Hemmerich

Erster Bürgermeister

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Gemeinde Geldersheim Würzburger Straße 18 97505 Geldersheim