Bebauungsplan "An der alten Gärtnerei"

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Gemeinde Geldersheim
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97505 Geldersheim

 

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Aufstellung des Bebauungsplans „An der alten Gärtnerei“ der Gemeinde Geldersheim

Aufstellung des Bebauungsplans „An der alten Gärtnerei“ der Gemeinde Geldersheim

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Aufstellung des Bebauungsplans „An der alten Gärtnerei“

Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in der Sitzung vom 26. Juli 2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „An der alten Gärtnerei“ beschlossen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sowie Inhalt des Bebauungsplans:
Im Bereich der Frankenstraße soll die städtebauliche Entwicklung des Areals der ehemaligen Gärtnerei erfolgen. Hierzu wurde bereits in der Bürgerversammlung am 5. Juli 2022 ein Bebauungskonzept vorgestellt. Demnach sind die folgenden Nutzungen im Plangebiet vorgesehen:

  • Nördlicher Teilbereich: Pflegeheim (Geschossigkeit: III+SG)
  • Mittlerer Teilbereich: Ärztehaus, Gewerbeeinheiten, Wohnen (Geschossigkeit: III+SG)
  • Südlicher Teilbereich: Wohnen (Geschossigkeit: III+SG)

Das Projekt wurde davor bereits in den Gemeinderatssitzungen am 06. Oktober 2020, nach Architektenwettbewerb am 16. Juli 2021 und 19. Mai 2022 (Anwohnerversammlung am 20. Juni 2022, 05. Juli 2022 Bürgerversammlung) vorgestellt und behandelt.
Für die planungsrechtliche Umsetzung der städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das vorgenannte Bebauungskonzept soll die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes bilden.
Der Flächennutzungsplan wurde im Rahmen der 4. Änderung bereits entsprechend der im Bebauungskonzept vorgesehenen Nutzungsmischung angepasst und liegt dem Landratsamt zur Genehmigung vor. Der Bebauungsplan kann somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst die Flurstücke Nrn. 1715/1 (teilweise), 1748, 1749, 1750/1, 1751, 1752/1, 1756 (teilweise), 1863, 1863/2, 1863/3, 1864/1 und 1884/1 (teilweise), jeweils der Gemarkung Geldersheim. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Schützenstraße (Flurnr. 1703/1), eine bestehende Umspannstation (Flurnr. 1752/3) sowie die Wohnbebauung auf dem Grundstück Flurnr. 1752/2;
  • im Osten durch die Wohnbebauung auf den Grundstücken Flurnrn. 1746/1, 1746/2, 1746/3, 1746/4, 1746/5 und 1746/6, die Flurwege Nrn. 1884 und 1884/1 sowie die Frankenstraße (Flurnr. 1715/1);
  • im Süden durch die landwirtschaftliche Ackerfläche Flurnr. 1864/2;
  • im Westen durch die Untertorstraße Flurnr. 1862/1, die Frankenstraße Flurnr. 1715/1, den Küferweg Flurnr. 1756 sowie die Wohnbebauung auf den Grundstücken Flurnrn. 1749/1, 1750,1751/1, 1751/2 1751/3 und 1771/1;

Für die Grundstücke Flurnrn. 1751 und 1752/1 erfolgt eine Festsetzung als „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) mit der Zweckbestimmung „Pflege“ gemäß § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Für die Grundstücke Flurnrn. 1748, 1749 und 1750/1 erfolgt eine Festsetzung als „Mischgebiet“ (MI) gem. § 6 BauNVO. Für die Grundstücke Flurnrn. 1863, 1863/2, 1863/3 und 1864/1 erfolgt eine Festsetzung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 BauNVO.
 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans kann im Rathaus, Zimmer 6., Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim während der Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde www.geldersheim.de unter Wirtschaft & Bauen, Bauleitpläne der Gemeinde Geldersheim, eingesehen werden.

Geldersheim, den 09. September 2022                                                      
                                                                                                                            


Thomas Hemmerich
Erster Bürgermeister                                      

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