Bebauungsplan "Am alten Flugplatz"

Anschrift:

Gemeinde Geldersheim
Würzburger Str. 18
97505 Geldersheim

 

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung:
Montag bis Freitag
von 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Donnerstag
von 13:00 - 17:00 Uhr

E-Mail:
gemeinde@geldersheim.de

Aufstellung des Bebauungsplans „Am alten Flugplatz“ der Gemeinde Geldersheim

 

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplans

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in der Sitzung vom 26.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Am alten Flugplatz“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim am 10.02.2023 bekannt gemacht.

Weiterhin hat der Gemeinderat in der Sitzung am 16.11.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 09.11.2023 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Im Bereich der südwestlichen Zufahrt auf die Konversionsfläche der ehemaligen Conn Barracks (an der Würzburger Straße) beabsichtigt die Gemeinde Geldersheim den Neubau eines kommunalen Bauhofs. Hierzu wurde bereits - ein Bebauungskonzept entwickelt, wonach die folgenden Nutzungen im Plangebiet vorgesehen sind:

  • Verwaltung/Sozialbereich
  • Werkstätten
  • Wagenhalle
  • Lagerbereich

Das Bebauungskonzept wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.01.2023 vorgestellt und beschlossen.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst jeweils die nachfolgenden Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Geldersheim: 1053/1, 1053/2, 1052/1. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: 

  • im Norden durch das unbebaute Grundstück Flur-Nr. 1052, sowie den nicht überplanten Einfahrtsbereich der Konversionsfläche (Flur-Nr. 1053); 
  • im Osten durch die nicht vom Planteil überplanten und unbebauten Restflächen des Grundstückes Flur-Nr. 1053; 
  • im Süden durch die Ackerfläche Flur-Nr. 1061/1; 
  • im Westen durch das straßenbegleitende Grundstück Flur-Nr. 1061/10 sowie die Würzburger Straße (Flur-Nr. 1000).

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf der Aufstellung des Bebauungsplans, einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht liegen nun gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zusammen in der Zeit vom 15.01.2024 bis einschließlich 19.02.2024 öffentlich aus.

Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim unter www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/bauleitplanung.html eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Rathaus der Gemeinde Geldersheim, Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim, zu den üblichen Öffnungszeiten nach vorheriger terminlicher Vereinbarung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen elektronisch via E-Mail geschaeftsleitung@geldersheim.de abgegeben werden. Zusätzlich kann bei Bedarf die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist auch auf postalischen Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Umweltbezogene Informationen:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Art der vorhandenen

Information und

Urheber

Thematischer Bezug

Umweltbericht in der

Fassung vom 09.11.2023

Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen. Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Pflanzen und Tiere (insbesondere Zauneidechsen, Fledermäuse und Vögel), Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter. 

Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung. Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter. Vorstellung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.

 

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) von Grünstifter GbR in der Fassung vom 07.11.2023

Aussagen zur Betroffenheit von saP-relevanten und im Geltungsbereich (potenziell) vorkommenden Arten, insbesondere Zauneidechsen, Fledermäuse und Vogelarten. Beschreibung artenschutzrechtlicher Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen).

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Gemeinde als auch im Rathaus ebenfalls öffentlich aus.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Geldersheim, den

15.12.2023                                           gez. Thomas Hemmerich

Ort, Datum                                           Erster Bürgermeister  

 

Auslegungsunterlagen:

A A ++
Kontrast Kontraston
Gemeinde Geldersheim Würzburger Straße 18 97505 Geldersheim