Aufstellung des Bebauungsplans „Am alten Flugplatz“ der Gemeinde Geldersheim
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplans
Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in der Sitzung vom 26.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Am alten Flugplatz“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Gemeinde Geldersheim am 10.02.2023 bekannt gemacht.
Weiterhin hat der Gemeinderat in der Sitzung am 16.11.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 09.11.2023 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Im Bereich der südwestlichen Zufahrt auf die Konversionsfläche der ehemaligen Conn Barracks (an der Würzburger Straße) beabsichtigt die Gemeinde Geldersheim den Neubau eines kommunalen Bauhofs. Hierzu wurde bereits - ein Bebauungskonzept entwickelt, wonach die folgenden Nutzungen im Plangebiet vorgesehen sind:
- Verwaltung/Sozialbereich
- Werkstätten
- Wagenhalle
- Lagerbereich
Das Bebauungskonzept wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.01.2023 vorgestellt und beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst jeweils die nachfolgenden Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Geldersheim: 1053/1, 1053/2, 1052/1. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch das unbebaute Grundstück Flur-Nr. 1052, sowie den nicht überplanten Einfahrtsbereich der Konversionsfläche (Flur-Nr. 1053);
- im Osten durch die nicht vom Planteil überplanten und unbebauten Restflächen des Grundstückes Flur-Nr. 1053;
- im Süden durch die Ackerfläche Flur-Nr. 1061/1;
- im Westen durch das straßenbegleitende Grundstück Flur-Nr. 1061/10 sowie die Würzburger Straße (Flur-Nr. 1000).
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der Aufstellung des Bebauungsplans, einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht liegen nun gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zusammen in der Zeit vom 15.01.2024 bis einschließlich 19.02.2024 öffentlich aus.
Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Geldersheim unter www.geldersheim.de/wirtschaft-bauen/bauen/bauleitplanung.html eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Rathaus der Gemeinde Geldersheim, Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim, zu den üblichen Öffnungszeiten nach vorheriger terminlicher Vereinbarung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen elektronisch via E-Mail geschaeftsleitung@geldersheim.de abgegeben werden. Zusätzlich kann bei Bedarf die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist auch auf postalischen Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Informationen:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Art der vorhandenen Information und Urheber | Thematischer Bezug |
Umweltbericht in der Fassung vom 09.11.2023 | Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen. Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Pflanzen und Tiere (insbesondere Zauneidechsen, Fledermäuse und Vögel), Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter. Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung. Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter. Vorstellung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) von Grünstifter GbR in der Fassung vom 07.11.2023 | Aussagen zur Betroffenheit von saP-relevanten und im Geltungsbereich (potenziell) vorkommenden Arten, insbesondere Zauneidechsen, Fledermäuse und Vogelarten. Beschreibung artenschutzrechtlicher Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen). |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Gemeinde als auch im Rathaus ebenfalls öffentlich aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Geldersheim, den
15.12.2023 gez. Thomas Hemmerich
Ort, Datum Erster Bürgermeister
Auslegungsunterlagen:
- 1. Bebauunsplan Vorentwurf
- 1.1. Bebauungsplan Festsetzungen
- 2. Begründung Vorentwurf
- 3. Anlage 1 Umweltbericht
- 4. Anlage 2 Erläuterungsbericht RWP
- 5. Anlage 3 Schallimmissionsprognose
- 6. Anlage 4 saP
- 7. Anlage 5 Bericht Historische Untersuchung
- 8. Anlage 5.1 Bericht zur Auswertung historischer Luftbilder
- 9. Anlage 5.2 Ergebniskarte Kampfmittelproblematik