Öffentliche Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan
“Am alten Flugplatz” der Gemeinde Geldersheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat mit Beschluss vom 11.06.2026 den Bebauungsplan „Am alten Flugplatz“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Am alten Flugplatz“ in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden im Rathaus der Gemeinde Geldersheim,
Würzburger Straße 18, 97505 Geldersheim, Zi.Nr. 6, während der allgemeinen Dienststunden
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Montag u. Donnerstag: 13:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Ergänzend wird gemäß § 10a Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan mit der Begründung unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/landratsamt/serviceleistungen-informationen/details/detail/bebauungsplaene-kartenarchiv-der-gemeinden-im-landkreis-schweinfurt-1635 in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetlandesportal für die Bauleitplanung Bayern, unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und,
nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Geldersheim geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Geldersheim, den 17.06.2026
gez.
Hemmerich
Erster Bürgermeister
Auslegungsunterlagen
- 01_Bebauungsplan_Planteil
- 02_Begründung zum Bebauungsplan
- 02_Anlage 1_Umweltbericht
- 02_Anlage 3_Schallimmissionsprognose zum geplanten Bauhof und Feuerwehrhaus
- 02_Anlage 4_Entwässerungskonzept Bebauungsplan „Am alten Flugplatz“
- 02_Anlage 5.1_Vorplanung Straßenbau_Lageplan-Variante Zufahrt Conn Barracks
- 02_Anlage 5.2_Vorplanung Straßenbau_Lageplan-Variante Zufahrt Conn Barracks Schleppkurven-Lastzug
- 02_Anlage 5.3_Vorplanung Straßenbau_Lageplan-Variante Zufahrt Conn Barracks Sichtdreiecke
- 02_Anlage 5.4_ Begründung zur Verkehrsplanung Zufahrt Conn Barracks
- 02_Anlage 6.1_Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- 02_Anlage 6.2_Maßnahmenkonzept Artenschutz Zauneidechse
- 02_Anlage 7_ Fachbeitrag zum speziellen Artenschutz
- 02_Anlage 8_Artenschutzrechtliche Ausnahme zu Zauneidechsen und des Feldhamsters
- 02_Anlage 9_Historische Untersuchung der Conn Barracks bei Schweinfurt
- 02_Anlage 9.1_Bericht zur Auswertung historischer Luftbilder
- 02_Anlage 9.2_Ergebniskarte der zusammengefassten Berichte
- 02_Anlage 10_Geotechnischer Bericht Neubau eines kommunalen Bauhofs
- BBP_Zusammenfassende Erklärung